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Neue Pflicht für Hauseigentümer in NRW: Fachkundiger Blick in die Abwasserleitungen

News vom 19. Oktober 2009

Quelle: Pressemiteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 19.10.2009

Auf Hauseigentümer in NRW kommt eine neue Verpflichtung zu: Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass sie ihre privaten Schmutz- oder Mischwasserleitungen auf undichte Muffen, Risse oder so genannte Scherbenbildung (wenn Längs- und Querrisse untereinander verbunden sind) überprüfen und bei Schäden sanieren lassen. Denn sickert Schmutzwasser aus defekten Kanälen, belastet es den Boden. Auf der anderen Seite kann Grundwasser ins defekte Kanalnetz eintreten. Dadurch werden die Kläranlagen zusätzlich belastet. Bei starken Regenfällen steigt das Risiko eines Rückstaus im Keller. Unterm Strich ist die Kontrolle der Leitungen deshalb sinnvoll. Vor der Überprüfung sollten Eigentümer jedoch folgende Tipps berücksichtigen:


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