Koalitionsvertrag: Wenig konkretes bei Bauen und Wohneigentum - Regierung will Förderprogramme fortführen
News vom 27. Oktober 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Wenig konkret und eher Absichtserklärungen - so liest sich der Koalitionsvertrag, den CDU/CSU und FDP gestern unterzeichnet haben, für die Bereiche Bauen und Wohneigentum. Nicht umgesetzt wurden insbesondere Forderungen aus der CSU, die als Ersatz für die alte Eigenheimzulage ein "Baukindergeld" in Höhe von 1.200 Euro einführen und die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie anheben wollte. Statt dessen heißt es unter dem Punkt "Wohneigentum" nur, dass die Koalition die Wohneigentumsquote in Deutschland erhöhen wolle. Dazu soll die Eigenheimrente (der so genannte "Wohn-Riester") vereinfacht werden.
Etwas konkreter sieht es dagegen bei den Fördermitteln des Bundes für Bauen und Sanieren aus, wenn auch noch keine Einzelheiten feststehen. Für die Koalition enthält die Sanierung des Gebäudebestandes ein hohes Potential zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Daher soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wirkungsvoller ausgestaltet werden, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Auch das Marktanreizprogramm (zur Förderung erneuerbare Energien) und die Programme zur Energieberatung sollen fortgeführt werden. Zur Anpassung an die zunehmende Alterung der Gesellschaft soll zudem das KfW-Förderprogramm zur Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum weiterentwickelt werden.
Außerdem enthält der Koalitionsvertrag (unter anderem) folgende Vereinbarungen:
- Bei Immobiliendarlehen sollen diejenigen, die ihr Darlehen vertragsgemäß bedienen, stärker geschützt werden. Eine Abtretung der Darlehensforderung oder die Übertragung des Kreditverhältnisses an ein Unternehmen ohne Banklizenz soll daher zukünftig nur bei Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein.
- Bei Wohnungsbau hält die Koalition insbesondere in Ballungszentren zusätzlichen Wohnungsneubau für erforderlich. Außerdem soll bis zur Mitte der Legislaturperiode entschieden werden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt.
- Beim Denkmalschutz will die Koalition an der steuerlichen Förderung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen feshalten.
- Beim Bauvertragsrecht will die Koalition prüfen, "ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist.".
- Auch beim Bauplanungsrecht sieht die Koalition Handlungsbedarf. Es gelte, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu soll das Baugesetzbuch (BauGB) angepasst und weiterentwickelt werden. Auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) soll umfassend geprüft werden. Zudem will die Regierung mit den Bundesländern sprechen, wie Genehmigungsfiktionen generell ausgeweitet werden können. Ziel ist auch, die Allgemeinverbindlichkeit von wesentlichen Punkten der Musterbauordnung zu erreichen.
- Die Erneuerbare Energien sollen weiter ausgebaut und gefördert werden. Das entsprechende "Erneuerbare-Energien-Gesetz" soll zum 1. Januar 2012 novelliert werden. Bei der für die privaten Bauherren besonders wichtigen Solarenergie (Photovoltaik) soll in einem Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen erörtert werden, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können.
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