Verbraucherzentrale Saarland: Energieräubern auf der Spur - ungedämmte Heizleitungen
News vom 29. Oktober 2009
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland vom 29.10.2009
Auf dem Weg vom Wärmeerzeuger zum Heizkörper und vom Warmwasserbereiter zum Warmwasserhahn kommen schnell einige Meter Rohrleitung zusammen. Auf diesem langen Weg geht Wärme verloren, die dann am Ziel nicht mehr zur Verfügung steht. Ja kälter die Umgebung und je schlechter die Rohrleitung gedämmt ist, desto größer sind diese Verluste. Immer wieder entdecken Energieberater der Verbraucherzentrale bei Hausbesuchen ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller. Diese haben einen sehr hohen Wärmeverlust, der oft unterschätzt wird (siehe dazu auch die News vom 16. September 2009 und vom 19. August 2009).
Der Verlust für eine ungedämmte Warmwasserleitung aus Kupferrohr mit einem Durchmesser von 20 mm beträgt bis zu 45 Watt pro Meter Rohrleitung. Die Wärmeabgabe einer nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmten Rohrleitung beträgt nur noch 9 Watt pro Meter. Ungedämmte Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller mit einer Länge von 10 m verlieren so im Jahr bis zu 2000 kWh mehr Energie als ordnungsgemäß gedämmte Leitungen und damit ca.120 Euro. Dazu kommen die ungedämmten Heizungsleitungen. Bei 20 m ungedämmter Heizungsleitung im unbeheizten Keller kann im Vergleich zu nach EnEV gedämmten Leitungen ein Verlust von ca. 3500 kWh pro Jahr entstehen und damit ca. 200 Euro. In unserem Beispiel besteht also insgesamt ein Einsparpotential von ca. 320 Euro/Jahr! Die Investitionskosten mit 5-8 Euro pro Meter Rohrleitung sind relativ gering und haben sich sehr schnell amortisiert.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Bereich übrigens auch gesetzlich vor. Die Dämmung sollte schnellstmöglich erfolgen. Dämmstärke: Bei Rohren mit einem Innendurchmesser bis 22 mm: 20 mm und bei Rohren mit einem Innendurchmesser von 22-35 mm: 30 mm Dämmstärke. Die Dämmstärke bei dickeren Rohren muss gleich dem Rohrdurchmesser sein.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale bieten immer dann einen Hausbesuch an, wenn im ersten Beratungsgespräch in der Verbraucherzentrale Probleme geschildert werden, die nur durch einen Termin vor Ort zu klären sind. Für das so genannte Fallmanagement vor Ort müssen die Verbraucher eine Eigenbeteiligung in Höhe von 45,- Euro tragen, die Erstberatung kostet 5,- Euro. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 50089-0 (nachmittags 50089-15). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.
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