Bundesnetzagentur veröffentlicht Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen ab 2010
News vom 10. November 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Die Bundesnetzagentur hat vor einigen Tagen die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um neun bzw. elf Prozent sinken. Die jetzt ermittelten Degressions- und Vergütungssätze gelten für Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2010 neu in Betrieb genommen werden. Die Dauer der gesetzlich garantierten Vergütungspflicht beträgt 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.
Für Anlagen, die an oder auf Gebäuden errichtet werden und im Jahr 2010 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung bei Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 30 Kilowatt peak (kWp)* mindestens 39,14 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh), sofern der Strom in das Netz eingespeist wird (9 % weniger als bisher). Für jede Kilowattstunde, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage genutzt wird, beträgt die Vergütung mindestens 22,76 % Cent/kWh (ebenfalls 9 % weniger als bisher). Für größere Anlagen sinkt die Vergütung je nach Nennleistung ebenfalls um 9 bzw. 11 %.
Die Vergütung für den Strom aus Solaranlagen wird nach dem "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG) gefördert. Bis zum vergangenen Jahr ergab sich die jährliche Verringerung unmittelbar aus dem Gesetz. Seit der Neufassung des EEG, die zu Jahresbeginn in Kraft trat, ist vorgesehen, dass die Vergütungssätze jeweils zum 31. Oktober von der Bundesnetzagentur festgelegt werden (siehe die News vom 3. Februar 2009). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. "Der Schwellenwert von 1.500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2.340 MW deutlich überschritten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben einen Zubau an Photovoltaikanlagenleistung von rund 1.471 MW verzeichnet.
Weitere Informationen zur Solarförderung (sowohl für die Strom- als auch die Warmwassererzeugung) - unter anderem auch durch die KfW - finden Sie im Internet unter www.solarfoerderung.de. Siehe dazu außerdem die News vom 14. Oktober 2009, vom 23. Juli 2009, vom 22. Juli 2009, vom 20. Juli 2009 und vom 9. Juni 2009. Hinweise zur Meldepflicht von Photovoltaikanlagen erhalten Sie (samt Anmeldeformular) hier im Internet-Angebot der Bundesnetzagentur.
* Typische Anlagen für Einfamilienhäuser haben meist eine Spitzenleistung von etwa 3 kWp.
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