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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Wo kommt die Dämmung im Dach hin?

News vom 25. November 2009

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 24.11.2009

Häufig stehen Hausbesitzer während einer geplanten Dachdämmung vor der Frage, wo man am besten die Wärmedämmschicht platziert. Soll man die Dachschrägen bis in die Giebelspitze dämmen oder reicht es aus, wenn man die oberste Geschossdecke dämmt?

Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob man über kurz oder lang den Dachraum zum Wohnraum umbauen will oder nicht. Sollte dies der Fall sein, dann muss die Dachschräge bis zur Decke des geplanten Wohnraums gedämmt werden. Wenn keine Decke vorgesehen ist und der beheizte Bereich bis in die Giebelspitze reicht, muss auch die Wärmedämmung bis in die Spitze verlegt werden. Gibt es jedoch einen Spitzboden, dann kann die nach oben abschließende Dämmschicht auf diesem Boden verlegt werden. Soll aber der Dachraum langfristig nicht als Wohnraum genutzt werden, reicht es aus, auf dem Fußboden eine möglichst dicke Dämmschicht einzubauen. Die Dämmung einer Decke ist meist einfacher und kostengünstiger umzusetzen als die Dämmung der Dachschrägen. Grundsätzlich gilt: nicht an der Dämmstoffdicke sparen und auf eine luftdichte Konstruktion achten. Was dies alles in der Praxis bedeutet, erläutern gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

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