Mustervereinbarung für Wärmepumpen - Verbraucherzentrale Thüringen verlangt von Anbietern zugesicherte Effizienz
News vom 1. Dezember 2009
Quelle: Pressemiteilung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 1.12.2009
Hauseigentümer erhalten ab sofort in jeder Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen eine Mustervereinbarung. Darin müssen die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. In dieser Vereinbarung wird auch geregelt, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. Mit dieser Mustervereinbarung bleiben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher werden vor bösen Überraschungen besser geschützt (siehe dazu auch die News vom 30. November 2009 und vom 19. November 2009).
Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl. Sie stellt das Verhältnis dar zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik. In der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung und in Vorab-Berechnungen versprochen.
Die Anbieter sind zum rechnerischen Nachweis der Jahresarbeitszahlen für staatliche Förderungen verpflichtet. Beispielsweise wird eine Erdreich-Wärmepumpe mit bis zu 3.000 Euro gefördert, wenn eine Jahresarbeitszahl von wenigstens 3,7 im Bestand oder 4,0 im Neubau rechnerisch ermittelt wird (siehe die News vom 4. März 2009). Der Praxisnachweis wird aber für die Förderung nicht verlangt. Mit der Mustervereinbarung wollen die Verbraucherzentralen diese Lücke schließen und die Anbieter in die Pflicht nehmen. Damit helfen die Verbraucherschützer dem einzelnen Verbraucher bei der Auswahl eines guten Angebots und verbessern langfristig die Qualität im Markt für Wärmepumpenanlagen.
Darüber hinaus unterstützen die Verbraucherzentralen Wärmepumpeninteressenten mit einer detaillierten Checkliste bei der Entscheidung. Die Checkliste gibt es in der Energieberatung der Verbraucherzentrale und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Der Mustervertrag zur Mindest-Jahresarbeitszahl ist nur bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Thüringen erhältlich. Diese beraten auch zu technischen Einzelheiten, Kosten und der Förderung von Wärmepumpen. Eine Voranmeldung ist notwendig. Termine können unter den Telefonnummern 09001-3637443 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder 0361/55514-0 vereinbart werden. Eine Übersicht über alle Beratungsstellen gibt es auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
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