Höherer Steuerabzug für Handwerker schon für 2008 ?
News vom 4. Dezember 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Seit einigen Jahren können Hauseigentümer und Mieter die Kosten für bestimmte so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" und Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Einkommensteuer abziehen. Anerkannt werden 20 % der Lohnkosten in Höhe von maximal 3.000 Euro, also pro Jahr bis zu 600 Euro (siehe dazu auch die News vom 13. Mai 2009 und vom 12. Februar 2009). Zu Jahresbeginn wurde der Betrag für Handwerkerleistungen verdoppelt, so dass sich die Einkommensteuer ab 2009 sogar um 1.200 Euro verringern lässt (siehe die News vom 5. November 2008).
Steuerjuristen sind sich allerdings uneins, ob der höhere Betrag nicht auch schon für das Jahr 2008 gelten müsste. Denn das entsprechende Gesetz sollte zwar erst ab 2009 gelten, trat aber schon im Dezember 2008 in Kraft. Wie die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift "FINANZtest" meldet, ist jetzt beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz eine Klage anhängig, um diese Frage zu klären (Aktenzeichen 3 K 2002/09). Nach Angaben der FINANZtest wollen die Kläger wollen, dass sie Handwerkerlöhne, Fahrt- und Maschinenkosten im Jahr 2008 bis zur Höhe von 6.000 Euro abrechnen und 20 Prozent davon direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen lassen können. Das würde ihnen bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis bringen.
Damit auch andere von einem Urteil im Sinne der Kläger profitieren können, rät die Stiftung Warentest denjenigen, deren Steuerbescheid für 2008 noch offen ist, gegebenenfalls unter Hinweis auf die Klage Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Das Finanzamt könne den Einspruch allerdings zurückweisen, solange es kein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht gibt. Die Oberfinanzdirektion Koblenz habe aber angekündigt, dass die Finanzämter dort Steuerbescheide offenlassen würden, so die FINANZtest abschließend.
[zurück]