Auch Verbraucherzentrale NRW bietet Mustervereinbarung zur garantierten Effizienzberechnung von Wärmepumpen
News vom 7. Dezember 2009
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 7.12.2009
"Nie mehr Heizkosten" oder "Heizkosten auf ein Viertel reduzieren" - vollmundig werben Hersteller, Fachfirmen und Energieversorgungsunternehmen für den Kauf von Wärmepumpen. "Als vermeintliche "Wunderwaffe" gegen Energiepreissteigerungen taugen viele Anlagen jedoch allenfalls auf dem Prüfstand", warnt die Verbraucherzentrale NRW, nicht gutgläubig auf "heiße Luft" hereinzufallen. "Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass fehlerhafte Planung und Installation in der Praxis häufig zu einer viel niedrigeren Effizienz als von Anbietern in Werbung und Angeboten verheißen führt. Mit einer Vereinbarung, in der der Unternehmer die versprochene Leistungsfähigkeit der Anlage verbindlich zusichert, können Bauherren und Sanierer in Sachen Energieausbeute auf Nummer sicher gehen", gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps rund um die Anschaffung der ökonomisch und ökologisch sinnvollen Heizungsvariante (siehe dazu auch die News vom 1. Dezember 2009 und vom 30. November 2009):
- Angebotsvergleich:
Auch bei der Anschaffung von Wärmepumpenanlagen sollten detaillierte Angebote von mehreren Fachunternehmen eingeholt werden. Zudem hilft es, nach Referenzanlagen zu fragen. Für den Vergleich der verschiedenen Offerten ist auf die Leistung der Anlage zu achten. Denn wird die Wärmepumpe mit zu geringer Leistung ausgelegt - was möglicherweise Grund für das besonders kostengünstige Angebot ist - lässt sich zwar bei der Anschaffung sparen. Doch das böse Erwachen kommt dann spätestens bei der nächsten Stromrechnung. Ausführliche Informationen zu Wärmepumpen gibt es auch unter www.vz-nrw.de/waermepumpen.
- Effizienz:
Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl. Sie gibt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres an. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik. Wichtig für die Bewertung einer Anlage ist, dass der Stromverbrauch der gesamten Wärmepumpenanlage (ohne Heizungsumwälzpumpe) und des eventuell vorhandenen Heizstabs bei der Bestimmung dieser Zahl berücksichtigt wird.
- Förderung:
Besonders effiziente Wärmepumpen werden im Marktanzreizprogramm des Bundes gefördert. So kann eine Erdreich-Wärmepumpe mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst werden, wenn die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) geforderten Jahresarbeitszahlen rechnerisch nachgewiesen werden (siehe die News vom 4. März 2009). Allerdings wird der Praxisnachweis für die Förderung nicht verlangt.
- Mustervereinbarung:
Damit Bauherren und Sanierer sich von Anbietern vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl im Alltagsbetrieb verbindlich zusichern lassen können, haben die Verbraucherzentralen eine Mustervereinbarung erarbeitet. Die Vereinbarung setzt voraus, dass mit dem ausführenden Unternehmen ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde und Messeinrichtungen eingebaut sind. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. Die Mustervereinbarung ist - im Rahmen einer ausführlichen Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW - in den Beratungsstellen erhältlich.
- Ausführung aus einer Hand:
Planung, Auslegung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung der gesamten Anlage sollten in einer Hand liegen. Denn dann ist das Fachunternehmen für eine einwandfreie Funktion des Gesamtsystems verantwortlich. Damit kann der Schwarze Peter dann nicht hin- und hergeschoben werden, wenn es Probleme im Alltagsbetrieb gibt.
Zudem: Bei einer Entscheidung für eine Wärmepumpenanlage ist umfassende Beratung das A und O. Die Energieberatung der
Verbraucherzentrale NRW bietet hierzu anbieterunabhängige Unterstützung. Mehr unter
www.vz-nrw.de/energieberatung.
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