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Bausparprämie für das Jahr 2007 sichern - Frist für Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt jetzt vier Jahre

News vom 9. Dezember 2009

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Noch bis zum Jahresende können Bausparer die Bausparprämie ("Wohnungsbauprämie") für das Jahr 2007 (und später) beantragen. Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage gilt dagegen seit einer Gesetzesänderung vom Juli 2009 eine längere Frist. Sie beträgt vier (statt bisher ebenfalls zwei) Jahre und gilt für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2006 angelegt wurden, wurden sowie für alle Fälle, in denen am 22. Juli 2009 über einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage noch nicht bestandskräftig entschieden war.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten diejenigen, die ihre "Vermögenswirksamen Leistungen" in Form eines Bausparvertrages anlegen. Voraussetzung der Zulage ist unter anderem, dass die Einkommensgrenzen für das jeweilige Sparjahr (also z. B. 2007) von 17.900 Euro bei Ledigen bzw. 35.800 Euro bei Ehepaaren eingehalten werden. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen, wobei die Grenze nach Angaben der Zeitschrift "FINANZtest" vom Dezember 2003 beispielsweise bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem Arbeitnehmer in der Regel einem Bruttoeinkommen von rund 52.500 Euro entspricht (Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ohne sonstige Einkünfte, Werbungskosten und Sonderausgaben berechnet nach den gesetzlichen Pauschalbeträgen). Für das Sparjahr 2007 werden 9 % von bis zu 470 Euro vermögenswirksamer Leistungen pro Jahr gezahlt, also bis maximal 42,30 Euro pro Person/Arbeitnehmer. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer mit entsprechenden Bausparverträgen, beträgt die Förderung insgesamt also bis zu 84,60 Euro.

Die Bausparprämie gibt es u. a. für Bausparverträge, soweit es sich bei den Zahlungen nicht um vermögenswirksame Leistungen handelt und bei denen jährliche Beiträge in Höhe von mindestens 50 Euro gezahlt werden. Hier liegen die entsprechenden Einkommensgrenzen bei 25.600 Euro (Ledige) bzw. bei 51.200 Euro (für Ehepaare; nach den Berechnungen der FINANZtest, siehe oben, entspricht das bei einem Arbeitnehmer und zwei Kindern in der Regel einem Bruttoeinkommen von rund 67.900 Euro). Für das Sparjahr 2007 werden 8,8 Prozent der prämienbegünstigten Sparleistungen von maximal 512 bzw. 1.024 Euro (für Ledige/Ehepaare), also bis maximal rund 45 bzw. 90 Euro (Ledige/Ehepaare), gezahlt.

Sowohl die Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Bausparprämie werden nur auf Antrag gewährt, wobei bestimmte Formulare erforderlich sind. Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss beim "eigenen" Finanzamt beantragt werden, während der Antrag für die Bausparprämie direkt an die jeweilige Bausparkasse gestellt werden muss. Dort erhalten Sie auch jeweils weitere Informationen.

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