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Baden-Württemberg: Anträge auf Neubauförderung im Landesprogramm 2009 müssen bis Jahresende eingehen

News vom 29. Dezember 2009

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Nach Angaben der Landeskreditbank Baden-Württemberg (Förderbank) gibt es für Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums im Rahmen des Programms für das Jahr 2009 ab dem 1. Januar 2010 keine Förderung mehr. Anträge zu diesem Programmteil müssen daher bis zum 31. Dezember 2009 bei den Wohnraumförderungsstellen eingegangen sein. Diese würden dann noch mit Mitteln, soweit es geht, bedient. Nach dem 1. Januar 2010 könnten für diese Maßnahmen erst wieder mit dem Programmbeginn 2010 Anträge gestellt werden. Das Programm soll voraussichtlich im März 2010 starten.

Der Erwerb von gebrauchtem Wohnraum werde dagegen auch nach dem Jahreswechsel im Rahmen des Programms 2009 gefördert, soweit noch Mittel zur Verfügung stehen, so die Landeskreditbank weiter. Hier könne es dann aber zu einem schnellem Programmstopp kommen. Auch bei Umbau-, Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen könnten weiterhin die Anträge vorgelegt werden. Es sei jedoch zu befürchten, dass die zur verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um all diese Anträge noch zu bedienen, bis das Programm 2010 zum Tragen kommt.

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