Vorfälligkeitsentschädigung - Verbraucherzentrale Hamburg rechnet nach
News vom 5. Januar 2010
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 5.1.2010
Möchten Sie überprüfen, ob bei der vorzeitigen Kündigung Ihres Immobilienkredits die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet hat? Wir überprüfen es.
Senden Sie uns (Verbraucherzentrale Hamburg e. V., Kirchenallee 22, 20099 Hamburg (St. Georg), Tel.: 040 - 24 83 20):
- Kopie des Darlehensvertrags
- Ablösezeitpunkt (genaues Datum)
- Restschuld zum Ablösezeitpunkt
- Berechnung oder Forderung der Bank
- Scheck oder formlose Einzugsermächtigung über 60 Euro pro Kredit für die Berechnung.
Wir haben jetzt unser Rechenprogramm an die BGH-Rechtsprechung angepasst und führen ab sofort Berechnungen durch. Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit 2 Wochen.
Achtung! Wenn wir bereits früher für Sie die Entschädigung berechnet haben, kann sich eine neue Berechnung lohnen. Eventuell können Rückforderungen gegen das Geldinstitut geltend gemacht werden, weil der BGH jetzt die Position der Kunden verbessert hat. Nach unserer Einschätzung gilt das vor allem für Ablösungen, die in den letzten drei Jahren stattgefunden haben.
Für eine weitere einmalige individuelle Beratung oder Bearbeitung, zum Beispiel, wenn wir die Stellungnahme des Geldinstitutes überprüfen sollen oder Sie weitere Argumentationshilfe wünschen, berechnen wir Ihnen 20 Euro.
[zurück]