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Brandenburg fördert Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit Zuschüssen von mindestens 18.000 Euro

News vom 13. Januar 2010

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Zu Jahresbeginn ist in Brandenburg ein neues Förderprogramm* zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten in Kraft getreten. Ziel der Förderung ist die nachhaltige Einsparung insbesondere von Wärmeenergie, die Minderung des CO2-Ausstoßes und die Beseitigung baulicher Missstände. Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Verbindung mit der energetischen Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV). Das Programm läuft bis Ende 2011.

Unterstützt werden natürliche Personen, die als Eigentümer oder Erbbauberechtigte selbst genutztes Wohneigentum in innerstädtischen Quartieren modernisieren und instand setzen. Allerdings gelten bestimmte Einkommensgrenzen: So darf die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragstellung des Bauherrn und seiner zum Haushalt zählenden Angehörigen folgende Grenzen nicht überschreiten: Für den Bauherrn 70.000 Euro, für den Ehepartner beziehungsweise den Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 50.000 Euro, und für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 30.000 Euro. Für eine vierköpfige Familie (Eltern und zwei Kinder) ergibt sich so eine Einkommensgrenze von 180.000 Euro. Diese Grenzen entsprechen denen, die auch für brandenburgische Neubauförderung gelten.

Außerdem wird nicht jeder Wohnraum gefördert. So sind Gebäude, die nach dem 2. Oktober 1990 neu gebaut wurden, grundsätzlich ausgeschlossen. Im übrigen muss der Wohnraum in der so genannten "Gebietskulisse" liegen, zu der unter anderem die innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete gehören. Die Summe der Baukosten muss mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Grundförderung beträgt 18.000 Euro und wird für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen um 5.000 Euro erhöht. Sofern die für den Neubau verbindlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG, siehe dazu die News vom 5. Februar 2009, vom 27. Januar 2009 und vom 18. August 2008) eingehalten werden, wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro (aber nicht mehr als 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten) gewährt. Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen gibt es weitere 5.000 Euro für den denkmalpflegerischen Mehraufwand. Insgesamt dürfen die Mittel aber nicht mehr als die Hälfte der förderfähigen Kosten betragen. Zins und Tilgung entfallen, da es sich um Zuschüsse handelt, aber es kann ein einmaliger Betrag von 3 Prozent der bewilligten Förderungsmittel erhoben werden.

Die Zuschüsse können mit sonstigen Förderungsprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union kombiniert werden. Dabei sollten insbesondere die Möglichkeiten der Förderung zur Energieeinsparung durch die KfW Bankengruppe genutzt werden. In der Regel erfolgt vor der Antragstellung eine Finanzierungsberatung bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), die Informationen über die Voraussetzungen der Förderung und das Bewilligungsverfahren sowie zu den Möglichkeiten der Kombination mit anderen Förderprogrammen umfasst.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, Info-Telefon: 0331/660-1322, Fax: 0331/660-1491.


* Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumMod./Inst.R)" des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 4. Januar 2010.

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