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Wärmepumpen: Verbraucherzentrale Hessen erwartet die Einhaltung der von den Anbietern zugesicherten Effizienz

News vom 15. Januar 2010

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 14.1.2010

Hauseigentümer erhalten ab sofort im Rahmen einer Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen eine Mustervereinbarung zur Effizienz von Wärmepumpen. In dieser Mustervereinbarung ist vorgesehen, dass die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern (siehe dazu auch die News vom 7. Januar 2010, vom 7. Dezember 2009, vom 1. Dezember 2009 und vom 30. November 2009). Außerdem wird hier geregelt, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. "Mit diesem Mustervertrag bleiben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher werden vor bösen Überraschungen besser geschützt", so Energieberater Achim Horn von der Verbraucherzentrale Hessen.

Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl. Sie stellt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres dar. Je höher die Jahresarbeitszahl ist, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik. In der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung und in VorabBerechnungen versprochen.

Zudem ist die staatlich Förderung von Wärmepumpen davon abhängig, welche Jahresarbeitszahl erreicht wird. Beispielsweise wird eine ErdreichWärmepumpe mit bis zu 3.000 Euro gefördert, wenn eine Jahresarbeitszahl von wenigstens 3,7 im Bestand oder 4,0 im Neubau rechnerisch ermittelt wird. Die Anbieter sind in diesem Zusammenhang zum rechnerischen Nachweis der Jahresarbeitszahlen verpflichtet. Der Praxisnachweis einer entsprechend guten Funktion wird für die Förderung aber nicht verlangt.

"Mit der Mustervereinbarung wollen die Verbraucherzentralen diese Lücke schließen und die Anbieter in die Pflicht nehmen", so Horn weiter. "Verbraucher haben damit auch eine Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Angebotes. Langfristig kann sich die Qualität im Markt für Wärmepumpenanlagen verbessern." Die Mustervereinbarung zur Mindest-Jahresarbeitszahl ist nur im Rahmen einer Energieberatung in den Beratungsstellen erhältlich. Über die individuelle anbieterunabhängige Beratung hinaus unterstützen die Verbraucherzentralen Wärmepumpeninteressenten mit einer detaillierten Checkliste bei der Entscheidung. Die Checkliste gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/broschueren.html.

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