Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > News > News-Archiv > Baufinanzierung und -förderung > Meldung vom 20.1.10

Photovoltaik: Bundesumweltministerium plant Kürzung der Vergütung für Solarstrom ab April 2010

News vom 20. Januar 2010

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat heute seine Pläne für eine Kürzung der Förderung von Solarstrom vorgestellt. Dazu soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz ab April 2010 geändert werden (siehe dazu auch die News vom 3. Februar 2009). Vorgesehen ist unter anderem, dass die Vergütung für dann neue Anlagen auf Gebäuden um 15 % sinken soll, sofern der Strom in das Netz eingespeist wird. Außerdem könnte die ohnehin jährlich stattfindende Verringerung für neue Anlagen stärker ausfallen als bisher festgelegt. Bei Strom, den der Betreiber der Anlage selbst nutzt, soll die Förderung dagegen weniger stark gekürzt werden

Derzeit erhalten Betreiber von Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 30 Kilowatt peak (kWp)*, die an oder auf Gebäuden errichtet werden und im Jahr 2010 in Betrieb gehen, mindestens 39,14 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh), sofern der Strom in das Netz eingespeist wird. Für jede Kilowattstunde, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage genutzt wird, beträgt die Vergütung mindestens 22,76 % Cent/kWh (siehe die News vom 10. November 2009). Die Dauer der gesetzlich garantierten Vergütungspflicht beträgt 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.


Weitere Informationen zur Solarförderung (sowohl für die Strom- als auch die Warmwassererzeugung) - unter anderem auch durch die KfW - finden Sie im Internet unter www.solarfoerderung.de. Siehe dazu außerdem die News vom 11. Dezember 2009, vom 1. Dezember 2009, vom 14. Oktober 2009, vom 23. Juli 2009, vom 22. Juli 2009, vom 20. Juli 2009 und vom 9. Juni 2009. Hinweise zur Meldepflicht von Photovoltaikanlagen erhalten Sie (samt Anmeldeformular) hier im Internet-Angebot der Bundesnetzagentur.


* Typische Anlagen für Einfamilienhäuser haben meist eine Spitzenleistung von etwa 3 kWp.

[zurück]