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Nordrhein-Westfalen: Wohnraumförderungsbestimmungen 2010 treten in Kraft - Eigentumsförderung im wesentlichen unverändert

News vom 1. Februar 2010

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Heute (1. Februar 2010) sind die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. In diesem Jahr beruht die Förderung erstmals auf dem neuen Wohnraumförderungsgesetz des Landes, das zu Jahresbeginn in Kraft trat (siehe die News vom 31. Dezember 2009).

Bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum gibt es gegenüber der bisherigen Förderung keine wesentlichen Änderungen. Allerdings richten sich die Einkommensgrenzen jetzt nach dem neuen Landesgesetz. Sie sind gegenüber der bisherigen Förderung leicht gestiegen und betragen für einen Einpersonenhaushalt 17.000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 20.500 Euro, für jede weitere Person zusätzlich 4.700 Euro und für jedes Kind zusätzlich 600 Euro. Bei einem Vierpersonenhaushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder) ergibt sich so ein Grenzwert von 31.100 Euro (20.500 Euro für die ersten beiden Personen plus je 5.300 Euro (4.700 Euro als "Person" plus 600 Euro als "Kind") für die dritte und die vierte Person). Zu beachten ist allerdings, dass die jeweiligen Bruttoeinkommen wegen verschiedener Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in aller Regel wesentlich höher sein dürfen (siehe siehe die News vom 31. Dezember 2009). Zudem dürfen die gesetzlichen Grenzen um bis zu 40 % überschritten werden. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Bauministeriums liegt rund die Hälfte aller Haushalte in Nordrhein-Westfalen innerhalb der Einkommensgrenzen für die Eigentumsförderung.

Förderberechtigt sind wie bisher schon einzelne Schwerbehinderte sowie Haushalte ab zwei Personen mit mindestens einer volljährigen Person und mindestens einem Kind bzw. Schwerbehinderten. Gefördert wird mit zinsgünstigen Darlehen, die je nach Einkommen und Ort bis zu 75.000 Euro betragen. Hinzu kommem u. a. Darlehenserhöhungen, so genannte "Boni", für Kinder (5.000 Euro pro Kind) und in bestimmten Ballungsgebieten (bis zu 25.000 Euro). So kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern für den Kauf eines neu errichteten Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung in Düsseldorf ein zinsloses Darlehen von bis zu 110.000 Euro erhalten.

Beim Bestandserwerb gilt auch in diesem Jahr, dass sich die Höhe der Darlehen nach dem Alter und dem enegetischen Standard der Wohnung richten: Bei Objekten, für die nach dem 31. Dezember 1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt oder der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 nachgewiesen wurde, gibt es 70 % der Darlehensbeträge aus der Neubauförderung, während es bei den übrigen Objekten nur 60 % sind. Zusätzlich kann ein Darlehen von maximal 30.000 Euro für die energetische Nachrüstung gewährt werden.

Nach Angaben von Bauminister Lutz Lienenkämper wird das Land in diesem Jahr rund eine Milliarde Euro für die Wohnraumförderung reservieren. Lienenkämper kündigte an, dass die Kommunen auch in diesem Jahr alle Förderanträge für den Bau oder Erwerb von Eigenheimen bewilligen könnten, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dafür seien 500 Millionen Euro reserviert. Für Investitionen in den Bestand seien 100 Millionen Euro eingeplant. Im Jahr 2009 hat das Land nach Angaben des zuständigen Bauministeriums mit 564 Millionen Euro den Bau oder Erwerb von 7.872 Eigenheimen gefördert. Dabei habe der Anteil von Neubauobjekten gleichauf mit dem Erwerb von Gebrauchtimmobilien gelegen.

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