Kesselaustauschbonus ist wieder da - im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien gelten sei dem 22. Februar 2010 neue Förderbedingungen
News vom 23. Februar 2010
Quelle: Pressemitteilung des BINE-Informationsdienstes vom 23.2.2010
Das novellierte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Anpassungen betreffen den Effizienzbonus, der jetzt die neue EnEV berücksichtigt sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonus, der rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Kesselaustauschbonus wieder eingeführt
Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel wird der Kesselaustauschbonus gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde von 750 Euro auf 400 Euro gekürzt. Unterstützt die thermische Solaranlage nur die Warmwasserbereitung, wird kein Kesselaustauschbonus mehr gewährt.
- Umwälzpumpenbonus
Der Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A wird bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich mit 200 Euro gefördert. Voraussetzung ab dem 1. Januar 2011 ist, dass alle geförderten Heizungsanlagen mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ausgestattet sind.
- Wärmepumpenförderung im Bestand
Der Zuschuss beträgt für Wohn- und Nichtwohngebäude 20 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Ab sofort gelten jedoch neue Höchstbeträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Die maximale Förderung z. B. für ein Einfamilienhaus beträgt jetzt 2.400 Euro, bisher 3.000 Euro. Die Förderung von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen liegt weiterhin bei 10 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche.
- Effizienzbonus
Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.
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