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Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt steigt ab März 2010

News vom 24. Februar 2010

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Beim Kauf eines Grundstücks verlangt der Staat eine Grunderwerbsteuer in Höhe eines bestimmten Anteils des Kaufpreises. Bis 2006 galt hierfür ein bundesweit einheitlicher Satz von 3,5 Prozent. Mit der so genannten "Föderalismusreform", einer umfassenden Änderung des Grundgesetzes, fiel die Kompetenz zur Festlegung des Satzes im September 2006 an die Bundesländer. Ab dem 1. März 2010 gilt in Sachsen-Anhalt ein höherer Steuersatz. Er steigt dort von 3,5 auf 4,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 200.00 Euro erhöht sich die Steuer daher von bisher 7.000 Euro um 2.000 Euro auf 9.000 Euro. Bisher hatten nur Berlin (4,5 % seit dem 1. Januar 2007) und Hamburg (4,5 % seit dem 1. Januar 2009) höhere Grunderwerbsteuern verlangt.

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