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Photovoltaik: Bundesregierung beschließt Kürzung der Vergütung für Solarstrom ab Juli 2010

News vom 3. März 2010

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Die Kürzung fällt allerdings anders aus und kommt zudem später als noch im Januar vom Bundesumweltminsterium geplant (siehe dazu die News vom 20. Januar 2010). So soll die Änderung erst zum 1. Juli und nicht schon zum 1. April 2010 wirksam werden. Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent, so das Ministerium heute. Außerdem soll die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst werden. Werde das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sollen die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreite das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sollen die Vergütungssätze langsamer sinken.

Darüber soll der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen laut Bundesumweltministerium künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", sagte dazu Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU).

Derzeit erhalten Betreiber von Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 30 Kilowatt peak (kWp)*, die an oder auf Gebäuden errichtet werden und im Jahr 2010 in Betrieb gehen, mindestens 39,14 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh), sofern der Strom in das Netz eingespeist wird. Für jede Kilowattstunde, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage genutzt wird, beträgt die Vergütung mindestens 22,76 % Cent/kWh (siehe die News vom 10. November 2009 und vom 3. Februar 2009). Die Dauer der gesetzlich garantierten Vergütungspflicht beträgt 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wurden im Jahr 2009 rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit seien jetzt Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb.


Weitere Informationen zur Solarförderung (sowohl für die Strom- als auch die Warmwassererzeugung) - unter anderem auch durch die KfW - finden Sie im Internet unter www.solarfoerderung.de. Siehe dazu außerdem die News vom 23. Februar 2010, vom 27. Januar 2010, vom 20. Januar 2010, vom 11. Dezember 2009, vom 1. Dezember 2009, vom 14. Oktober 2009, vom 23. Juli 2009, vom 22. Juli 2009, vom 20. Juli 2009 und vom 9. Juni 2009. Hinweise zur Meldepflicht von Photovoltaikanlagen erhalten Sie (samt Anmeldeformular) hier im Internet-Angebot der Bundesnetzagentur.


* Typische Anlagen für Einfamilienhäuser haben meist eine Spitzenleistung von etwa 3 kWp.

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