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Mecklenburg-Vorpommern: "Landesprogramm Wohnraumförderung 2010" in Kraft getreten - Auch Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum kann gefördert werden - Förderanmeldung bis 20. April 2010 einreichen

News vom 13. März 2010

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Wie das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) in Schwerin mitgeteilt hat, ist das "Landesprogramm Wohnraumförderung 2010" jetzt in Kraft getreten. Zur Fortsetzung der Wohnungsbauförderung stehen nach Angaben des LFI in diesem Jahr rund 11,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden ausschließlich für die Bestandsförderung eingesetzt.

Dabei werden im so genannten "Modernisierungsprogramm" unter bestimmten Bedingungen auch zinsgünstige Kredite für die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutzem Wohneigentum für Haushalte mit mindestens einem Kind sowie in innerstädtischen Altbauquartieren vergeben. In diesem Programm gibt es kleinere Änderungen gegenüber der bisherigen Förderung (siehe dazu die News vom 23. Juni 2008), weil die entsprechende Richtlinie durch Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2010 geändert worden ist.

Das Darlehen kann bei der kinderunabhängigen Förderung in Altbauquartieren bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, jedoch höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 60.000 Euro je Wohnung. Je nach Wohnfläche kann das Darlehen somit bis zu 24.000 Euro betragen. Für Haushalte mit Kindern werden ebenfalls 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt, aber nur von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 50.000 Euro je Wohnung, so dass das Darlehen je nach Wohnfläche bis zu 20.000 Euro beträgt). Außerdem kann in beiden Fällen für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ein zusätzliches Darlehen als "Kinderzusatzdarlehen" von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.

Die Antragsteller im Modernisierungsprogramm sind aufgefordert, bis zum 20. April 2010 für ihr Vorhaben eine Förderanmeldung bei der Bewilligungsstelle (dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) vorzulegen.


Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Wienk (Telefon: 0385/6363-1341) und Frau Czirpka (Telefon: 0385/6363-1340) vom
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern,
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale,
Werkstraße 213,
19061 Schwerin,
Tel: 0385/6363-0,
Mail: info@lfi-mv.de,
Postanschrift: Postfach 160255, 19092 Schwerin,
und seinen Außenstellen in Greifswald, Neubrandenburg und Rostock,
sowie hier im Internet-Angebot des LFI.

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