Mecklenburg-Vorpommern: "Landesprogramm Wohnraumförderung 2010" in Kraft getreten - Auch Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum kann gefördert werden - Förderanmeldung bis 20. April 2010 einreichen
News vom 13. März 2010
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Wie das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) in Schwerin mitgeteilt hat, ist das "Landesprogramm Wohnraumförderung 2010" jetzt in Kraft getreten. Zur Fortsetzung der Wohnungsbauförderung stehen nach Angaben des LFI in diesem Jahr rund 11,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden ausschließlich für die Bestandsförderung eingesetzt.
Dabei werden im so genannten "Modernisierungsprogramm" unter bestimmten Bedingungen auch zinsgünstige Kredite für die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutzem Wohneigentum für Haushalte mit mindestens einem Kind sowie in innerstädtischen Altbauquartieren vergeben. In diesem Programm gibt es kleinere Änderungen gegenüber der bisherigen Förderung (siehe dazu die News vom 23. Juni 2008), weil die entsprechende Richtlinie durch Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2010 geändert worden ist.
- Bei der kinderunabhängigen Förderung in Altbauquartieren werden bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung (also bausubstanzerhaltende oder wohnwertverbessernde Maßnahmen im Sinne der Förderrichtlinien) von Wohnungen unterstützt. Die Wohnungen müssen sich in Wohngebäuden befinden, die vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt worden sind und in innerstädtischen Altbauquartieren in der so genannten "Gebietskulisse" (Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind, sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern) liegen.
- Haushalte mit Kind(ern) können gefördert werden, wenn das Gebäude vor dem 1. Januar 1970 fertig gestellt worden ist, höchstens 4 Wohnungen aufweist und in einer Gemeinde mit mehr als 5.000 Einwohnern liegt.
Das Darlehen kann bei der
kinderunabhängigen Förderung in Altbauquartieren bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, jedoch höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 60.000 Euro je Wohnung. Je nach Wohnfläche kann das Darlehen somit bis zu 24.000 Euro betragen. Für Haushalte
mit Kindern werden ebenfalls 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt, aber nur von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 50.000 Euro je Wohnung, so dass das Darlehen je nach Wohnfläche bis zu 20.000 Euro beträgt). Außerdem kann in beiden Fällen für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des
§ 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ein zusätzliches Darlehen als "Kinderzusatzdarlehen" von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.
Die Antragsteller im Modernisierungsprogramm sind aufgefordert, bis zum
20. April 2010 für ihr Vorhaben eine Förderanmeldung bei der Bewilligungsstelle (dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) vorzulegen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Wienk (Telefon: 0385/6363-1341) und Frau Czirpka (Telefon: 0385/6363-1340) vom
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern,
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale,
Werkstraße 213,
19061 Schwerin,
Tel: 0385/6363-0,
Mail:
info@lfi-mv.de,
Postanschrift: Postfach 160255, 19092 Schwerin,
und seinen
Außenstellen in Greifswald, Neubrandenburg und Rostock,
sowie
hier im Internet-Angebot des LFI.
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