Baden-Württemberg: Landeswohnraumförderung 2010 startet am 1. April 2010
News vom 1. April 2010
Quelle: Pressemitteilung der L-Bank vom 1.4.2010
Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister gibt heute in Stuttgart den Startschuss zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2010. "Ich hoffe, dass es uns auch in diesem Jahr gelingt, etlichen Bürgern den Weg ins Wohneigentum zu ebnen und darüber hinaus das Mietwohnungsangebot in den Groß- und Hochschulstädten des Landes auszuweiten", so Pfister. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums, die die Förderangebote für die Bürger und Investoren konkretisiert, tritt am 1. April 2010 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Förderanträge bei den Wohnraumförderungsstellen der Landratsämter und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise eingereicht werden und zur Bewilligung an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, weitergeleitet werden.
In den Jahren 2008 und 2009 wurden die Förderangebote des Landeswohnraumförderungsprogramms hervorragend angenommen, deshalb hält das Wirtschaftsministerium 2010 an der bewährten Förderkonzeption aus den Vorjahren fest. "Die Bürger sollen sich darauf verlassen können, dass wir den eingeschlagenen Weg beibehalten", so Pfister. "Wir gewährleisten auch mit dem deutlich geschrumpften Mittelvolumen zielgenaue Förderung und unterstützen Bürger sowie Immobilienwirtschaft dort, wo sie unsere Hilfe brauchen. Unsere Angebote sind flexibel genug, um auf die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen reagieren zu können." Im Rahmen des Programms 2009 stellte das Land rund 120 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2010 muss das Land mit einem wesentlich geringeren Budget auskommen. 48,45 Mio. Euro beträgt das von Landtag zur Verfügung gestellte Bewilligungsvolumen des Landeswohnraumförderungsprogramms 2010.
Der Schwerpunkt der Wohnraumförderung: die Eigentumsförderung
Nach dem Willen Pfisters liegt der Schwerpunkt der Wohnraumförderung des Landes wieder auf der Eigentumsförderung. "Nach wie vor ist das Wohneigentum die ideale Wohnform für Familien. Insbesondere die Familie mit Kind steht im Fokus unserer Bemühungen; sie soll sich vergrößern und dennoch über ausreichend Wohnraum verfügen können", erläutert Pfister seine Vorstellungen.
"In den beiden vergangenen Jahren konnten wir mit der Landeswohnraumförderung rund 6.500 Familien auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen. Die zinsgünstigen Kredite mit langer Laufzeit bieten ihnen Planungssicherheit", unterstrich Christian Brand, der Vorsitzende des Vorstands der L-Bank. "Jungen Eltern rate ich auf jeden Fall, sich über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren."
Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums können somit weiterhin Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit jeweils mindestens einem haushaltsangehörigen minderjährigen Kind erhalten. Junge Paare, die noch keine Kinder haben, können sich mit einem Optionsdarlehen die Anwartschaft auf eine spätere Förderung sichern. Denn es werden nicht nur die im Zeitpunkt der Förderentscheidung vorhandenen Kinder berücksichtigt, sondern auch die innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des Darlehensvertrages noch hinzukommenden Kinder.
Selbstverständlich sind daneben auch weiterhin schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen Zielgruppe der landesweiten Förderung. Barrierefreies Bauen soll auch zukünftig forciert werden.
Zudem setzt das Förderprogramm sein "Baukastensystem" fort, in dem die Förderung aufgestockt und mit weiteren Förderangeboten kombiniert werden kann. So wird weiterhin innovatives Bauen ebenso honoriert wie ökologisch wirksame Bauausführungen, Hilfen für schwerbehinderte Menschen und barrierefreies Bauen können ebenso mit einem Förderzuschlag versehen werden, wie die Verwirklichung eines Vorhabens in einem Ortszentrum. Die sogenannte Anpassungsförderung erlaubt im Hinblick auf den demografischen Wandel bestimmte Modernisierungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohnungsbestand.
Die Modalitäten und Konditionen der Förderung, wie zum Beispiel die Zinsverbilligung der Förderdarlehen, entsprechen den Werten, wie sie auch schon im Programm 2009 galten. So kann beispielsweise beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Förderdarlehen teilweise durch die Gewährung eines Direktzuschusses ersetzt werden. Weiterhin räumen einzelne Förderangebote dem Antragsteller die Wahl zwischen der Gewährung eines Darlehens oder der Bewilligung eines Zuschusses ein.
Das zweite Standbein des Förderprogramms: die Mietwohnraumförderung
Wesentlich ist für das Land auch das zweite Standbein dieses umfassenden Förderprogramms, die Mietwohnraumförderung. Die vollständige Neukonzeption der Förderung zur Schaffung allgemeinen Sozialmietwohnraums im Förderprogramm 2009 hat sich als erfolgreiche Rückkehr in diesen Förderbereich erwiesen. Deshalb soll die allgemeine Sozialmietwohnraumförderung weiterhin ausschließlich den Neubau von Mietwohnungen in Groß- und Universitätsstädten und an sonstigen Hochschulstandorten einschließlich der Standorte der Dualen Hochschule unterstützen. "Durch die knapper gewordenen Mittel ist es jetzt erst Recht angezeigt, die Förderung auf die Bedarfsschwerpunkte zu konzentrieren", so Pfister. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt, wie schon beim Programm 2009, im Rahmen eines Bieterverfahrens.
Demgegenüber wird die Förderung von Mietwohnraum speziell für Haushalte, die am Mietwohnungsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stoßen und deshalb besonderer Unterstützung bedürfen, weiterhin landesweit angeboten.
"Vor allem die große Nachfrage nach unserer allgemeinen Sozialmietwohnraumförderung hat mich veranlasst, an dieser Förderkonzeption unverändert festzuhalten und die Förderung, trotz des reduzierten Bewilligungsvolumens nicht nur auf die Eigentumsförderung zu konzentrieren", erläuterte Pfister. "Wir setzen weiterhin auf ein breites Angebot."
Im Programmjahr 2009 konnten 25 Mio. Euro, die für die Schaffung allgemeinen Sozialmietwohnraums in den Bedarfszentren des Landes bereit standen, vollständig eingesetzt werden. Damit konnte 2009 ein Darlehensvolumen von rund 60 Mio. Euro zugesagt werden. "Wir können somit in Bälde von einem Zuwachs von fast 700 Wohneinheiten ausgehen, die ganz überwiegend in den Groß- und Universitätsstädten realisiert werden. Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen können sich hier auf günstige Mieten freuen", erklärte Pfister und fügte an: "Ich bin mit diesem Ergebnis sehr zufrieden". Im Landeswohnraumförderungsprogramms 2010 stehen für diesen Förderzweck 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Allgemeine Informationen:
Anträge zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2010 sind ab dem 1. April 2010 bei den zuständigen Wohnraumförderungsstellen im Land einzureichen. Dabei sind die vorgegeben Antragsvordrucke zu verwenden.
Eine Übersicht über die Wohnraumförderungsstellen, zahlreiche Informationen zum Landeswohnraumförderungsprogramm und die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums ist auf folgender Webseite des Wirtschaftsministeriums eingestellt: www.wm.baden-wuerttemberg.de/wohnraumfoerderung/121585.html.
Die Antragsvordrucke und weitere wichtige Hinweise, wie das Merkblatt zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2010, stehen hier im Internetauftritt der L-Bank zum Download bereit. Beratung bietet die L-Bank über die Hotline 0800 150-3030 (kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider): Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Uhr.
[zurück]