Stand: 22.03.2010

Achtung:
Die nachfolgenden Berechnungen beruhen noch auf den sächsischen Förderbestimmungen des Jahres 2009. Inzwischen sind die Richtlinien für 2010 in Kraft getreten. Dabei hat es bei der Wohneigentumsförderung einige Änderungen gegeben (u. a. geänderte Darlehensbeträge und eine neu eingeführte Neubauförderung), die wir in den nächsten Tagen in den Förderrechner einarbeiten werden.

In unserer Rubrik "Richtlinien Bundesländer" finden Sie bereits die aktuellen Bestimmungen.
 
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