Sachgebiete
Wenn Sie einen Sachverständigen beauftragen wollen, stellt die Frage der formalen Qualifikation nur ein Kriterium bei der Suche dar. Noch wesentlich wichtiger ist es, auch inhaltlich den geeigneten Fachmann auszuwählen. Denn "den" Bausachverständigen, der alle möglichen Mängel und Probleme vom Keller bis zum Dachfirst gleichermaßen gut erkennen und bewerten kann, werden Sie nicht finden. Der Umstand, dass ein Sachverständiger über besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen muss, führt zwangsläufig zur Spezialisierung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden daher immer nur für ein bestimmtes Sachgebiet bestellt. Während man aber beispielsweise als Patient im allgemeinen weiß, ob ein Termin beim Zahnarzt oder Orthopäden ansteht, sind die verschiedenen Sachverständigengebiete - naturgemäß - kaum bekannt.
Nach der Einteilung des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. in Köln, das unter anderem von den Architekten-, Handwerks- und Ingenieurkammern, den Industrie- und Handelskammern sowie von Sachverständigen-Organisationen (DEKRA, GTÜ und TÜV) getragen wird und das die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen bundesweit sammelt, gibt es im Bauwesen derzeit insgesamt 19 Sachgebiete. Von diesen spalten sich einige, wie beispielsweise "Schäden an Gebäuden" in diverse Spezialgebiete auf, während andere, wie etwa "Eisenbahn-" oder "Tunnelbau" für private Bauherren kaum in Betracht kommen. Die wichtigsten Sachgebiete, aus denen Sie beim Hausbau oder Kauf den geeigneten Experten auswählen müssen, sind daher folgende:
- Schäden an Gebäuden
mit den Spezialgebieten "Abdichtung und Feuchtigkeitsschutz, "Wärme- und Kälteschutz", "Schallschutz", "Fassadenbekleidung", "Raumakustik", "Elektrotechnik", "Belichtung und Beleuchtung", "Sanitärtechnik", "Heizungstechnik", "Lüftungs- und Klimatechnik" sowie "Flachdächer".
- Konstruktiver Ingenieurbau
mit den Teilbereichen "Massivbau", "Betonbau", Mauerwerksbau", "Holzbau" usw.
- Innenausbau/Inneneinrichtung
mit dem Teilbereich "Schäden an Innenräumen".
- Baugrund und Grundbau (ggf. Erdbau, Bodenmechanik, Felsmechanik)
- Baupreisbildung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
- Baustoffe
mit den Teilbereichen "Anstriche, Schutz- und Konservierungsmittel", "Betontechnologie", "Baustoff Glas", "Baustoff Holz", "Kunststoffe im Bauwesen", "Baustoff Metall", "Mörtel und Putze", "Estriche" usw.
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieuren entsprechend der HOAI
Für jedes Gebiet werden dabei in den jeweiligen "Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen" der Kammern die Anforderungen an die Ausbildung, Berufserfahrung und Fachkenntnisse festgelegt, die für die öffentliche Bestellung erfüllt sein müssen. Bei "Schäden an Gebäuden" sind das beispielsweise unter anderem ein abgeschlossenes Architektur- oder Ingenieurstudium, eine mindestens siebenjährige fachliche Tätigkeit nach dem Ende der Ausbildung, erweiterte Kenntnisse der Bauphysik, Bauchemie, Baukonstruktion, Statik und DIN-Normen sowie juristische Grundkenntnisse. Grundstücksbewerter müssen dagegen unter anderem über statistische, technische und rechtliche Kenntnisse sowie besondere Kenntnisse der Struktur und Funktionsweise des Grundstücksmarkts verfügen und sollten praktische Erfahrungen als Makler, Bauträger, Projektentwickler o. ä. gesammelt haben.
Bei allen Sachgebieten kommt als Bestellungsvoraussetzung außerdem noch die Fähigkeit hinzu, die fachlichen Fragen in klaren und überzeugenden schriftlichen
Gutachten abhandeln zu können. Denn auch der beste Sachverständige hilft wenig, wenn er die Ergebnisse seiner Untersuchung nicht so darstellen kann, dass sie auch Laien wie der Bauherr oder das Gericht nachvollziehen können.
Um den geeigneten Fachmann zu finden, müssen Sie also zunächst das Sachgebiet (oder Fachgebiet, die Begriffe sind austauschbar) eingrenzen. Sehr ausführliche Informationen dazu sowie alle verfügbaren Merkblätter der einzelnen Gebiete (auch zum Herunterladen im PDF-Format) finden Sie unter
"Fachl. Bestellungsvoraussetzungen" im Internetangebot des Instituts für Sachverständigenwesen. Auch die Listen, auf die wir bei den einzelnen Bundesländern verweisen, sind in der Regel entsprechend geordnet, und enthalten teilweise ebenfalls nähere Erläuterungen zu den einzelnen Gebieten. Finden Sie kein passendes Gebiet oder sind Sie unsicher, können Sie Ihren Fall auch einer der bestellenden Kammern oder einem Sachverständigen schildern. Er wird dann entscheiden, ob er der richtige Gutachter für Ihr Problem ist, und gegebenenfalls einen anderen geeigneten Experten nennen können.