KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
energetische Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) fördert die KfW die energetische Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern und von Eigentumswohnungen.
Wenn Sie komplett sanieren, können Sie den hohen Standard „KfW-Effizienzhaus“ erreichen. Die KfW fördert die Standards KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55. Wenn Sie teilweise sanieren, kommt die Förderung als Einzelmaßnahmen oder mit Maßnahmenpaketen in Betracht. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel der Austausch der Heizung, der Einbau einer Lüftungsanlage oder einzelne Dämmmaßnahmen. Voraussetzung für die Förderung: Ihr Haus wurde vor dem 01.02.2002 errichtet. Nur dann kann Ihnen ein Investitionszuschuss gewährt werden.
Wenn Sie statt des Zuschusses einen Kredit bevorzugen, wählen Sie einfach das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151/152).
Sie können weitere Fördergelder erhalten, wenn Sie die energetische Sanierung mit dem Abbau von Barrieren kombinieren
- Private Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
- Private Käufer eines frisch sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung (Ersterwerber)
- Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen
- Zuschuss bis 30.000 Euro je Wohneinheit bei Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
- Zuschuss bis 7.500 Euro je Wohneinheit bei Teilsanierung mit Heizungs- und Lüftungspaket
- Zuschuss bis 5.000 Euro je Wohneinheit bei Teilsanierung in Einzelmaßnahmen
- Auch Nebenkosten werden gefördert
- Voraussetzung für die Förderung: Für Planung und Baubegleitung ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu. Dafür erhalten Sie einen Zuschuss aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (431).
Ihren Kredit können Sie mit anderen Fördermitteln kombinieren, zum Beispiel mit den KfW-Programmen:
- „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (431)
- „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (167)
- „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)
- „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455)
- „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Vor-Ort-Beratung durch einen unabhängigen und qualifizierten Energieberater(Sachverständigen). Die KfW fördert die Baubegleitung zur Qualitätssicherung durch einen unabhängigen Experten.
Sie können sich bei den Landesverbraucherzentralen oder bei einem Finanzierungspartner über die für Sie geeigneten Förderprodukte beraten lassen. Hierbei handelt es sich um Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen und Versicherer. Finden Sie hier einen Finanzierungspartner in Ihrer Nähe.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
- Je energieeffizienter ein Haus ist, umso weniger Energie verbraucht die
Immobilie – und umso höher fällt die Förderung aus. - Bei einer Komplettsanierung können Sie den begehrten Standard „KfW-Effizienzhaus“
erreichen. Für diesen Standard gibt es verschiedene Stufen, angegeben durch
Kennzahlen. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf und desto
höher die Förderung. - Für denkmalgeschützte Häuser gilt der Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.