KfW-Förderung 124: Wohneigentumsprogramm für Neubau & Kauf (Kredit für Eigennutzer)
Bau und Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Name:
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Förderart:
Kredit
Förderumfang:
Erhöhung des max. Kreditbetrages von 50.000 EUR auf 100.000 EUR ab 01.10.2019
Bereitgestellt durch:
KfW
Geltungsbereich:
Bundesweit
Stand:
Dienstag, 1. Oktober 2019
Übersicht
Mit dem „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124) fördert die KfW den Bau und den Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Tipp
Sie können weitere Fördergelder erhalten, wenn Sie neu bauen oder Ihre Immobilie energetisch sanieren.
Das Förderprogramm im Detail
Wer erhält die Förderung?
- Bauherren
- Käufer
Konditionen
- Kredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit ab 01.10.2019
(Erhöhung des max. Kreditbetrages von 50.000 Euro auf 100.000 Euro ab 01.10.2019) - Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 4 auf 12 Monate (ab 01.10.2019)
- Auch Nebenkosten werden gefördert
- Tilgungsfrei bis 3 Jahre
- Laufzeit 4 bis 25 Jahre
- Zinsbindung bis zu 10 Jahre
- Sachverständiger nicht erforderlich
Kombination mit anderen Fördermitteln
Ihren Kredit können Sie mit anderen Fördermitteln kombinieren, zum Beispiel mit den KfW-Programmen:
- „Energieeffizient Bauen“ (153)
- „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151/152)
- „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430)
- „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (167)
- „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (431)
- „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)
- „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455)
Beratung
Sie können sich bei den Landesverbraucherzentralen oder bei einem Finanzierungspartner über die für Sie geeigneten Förderprodukte beraten lassen. Hierbei handelt es sich um Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen und Versicherer. Finden Sie hier einen Finanzierungspartner in Ihrer Nähe.
Kombinierbar mit folgenden Fördermitteln