Marktanreizprogramm (MAP)
Heizen mit Erneuerbaren Energien - Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder effiziente Wärmepumpen
In Privathaushalten entfallen 85 % des Energieverbrauchs allein auf Heizung und Warmwasseraufbereitung und verschlingen somit ein Großteil der Energiekosten. Dies liegt vor allem daran, dass mehr als zwei Drittel der Heizungsanlagen in Deutschland ineffizient arbeiten und kaum auf regenerative Energien zurückgegriffen wird. Die Modernisierung Ihres Heizungssystems wird daher sowohl Ihre Energiekosten als auch Ihren Verbrauch deutlich reduzieren.
Der Staat unterstützt private Hauseigentümer mit dem Marktanreizprogramm (MAP) dabei, die Heizungsanlage ihres Ein-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhauses auf erneuerbare Energien umzustellen. Konkret zahlt Ihnen des BAFA attraktive Zuschüsse für die Errichtung von Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen und fördert die Optimierung Ihres gesamten Heizungssystems. Durch verschiedene Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Fördertöpfen, wie zum Beispiel denen der KfW, bietet das Marktanreizprogramm einen echten Anreiz zum Austausch Ihrer Heizungsanlage.
Nutzen Sie den Zusatzbonus Heizungspaket im Rahmen des "Anreizprogramm Energieeffizienz" (APEE) für eine noch bessere Förderung. Wenn Sie ab 1.1.2016 eine besonders ineffiziente Heizung durch eine moderne Anlage ersetzen und dafür eine MAP-Förderung in Anspruch nehmen, können Sie bis zu 20 % der bewilligten Förderung plus einen Investitionszuschuss von 600 Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz am neuen Heizungssystem erhalten.
Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen (hier nicht weiter ausgeführt)
Das Programm zielt primär auf die Modernisierung bestehender Gebäude und gewerblicher bzw. industrieller Prozesse ab. Beim Neubau von Gebäuden ist eine Förderung dagegen nur bei bestimmten, innovativen Anlagentypen möglich. Hier besteht bereits eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbaren Energien Wärmegesetz (EEWärmeG).
Was wird gefördert?
- Solarthermieanlagen
Gefördert werden Solarthermieanlagen für folgende Anwendungsbereiche:
- Warmwasserbereitung oder Raumheizung
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
- solare Kälteerzeugung
- Biomasseanlagen
Folgende Anlagen werden gefördert:
- Kessel zur Verfeuerung von Biomassepellets und Holzhackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Bitte beachten Sie: Pelletöfen (Warmluftgeräte) und Scheitholzöfen werden nicht gefördert.
- Wärmepumpen
Effiziente Wärmepumpen werden für folgende Nutzung gefördert:
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Raumheizung
Höhe und Umfang der Förderung
- Solarthermieanlagen
Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung erhalten Sie für die Erstinstallation Ihrer Solarkollektoren mindestens 2.000 Euro. Höhere Zuschüsse erhalten Sie zum Beispiel dann, wenn Sie eine größere Anlage planen oder vorhaben, Ihre Solarthermieanlage mit bestimmten Heizungsanlagen zu kombinieren.
- Biomasseanlagen
Für einen Pelletkessel mit Wärmespeicher erhalten Sie mindestens 3.500 Euro. Auch hier gilt: Die Kombination mit anderen erneuerbaren Wärmequellen wird zusätzlich gefördert.
- Wärmepumpen
Sie erhalten eine nach Bauart und Effizienz gestaffelte Förderung, zum Beispiel bei Erdwärmepumpen mindestens 4.000 Euro. Diese Förderung lässt sich noch erhöhen, beispielsweise bei einer Kombination mit anderen förderfähigen Heizungsanlagen oder bei Errichtung bestimmter Wärmespeicher.
Zum Überblick über die einzelnen Förderungen des MAP und die möglichen Kombinationsmöglichkeiten.
Wenn Sie neben dem Einbau einer MAP-geförderten Heizung weitere Maßnahmen in Ihrem Gebäude umsetzen möchten, beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch der Fenster, bietet es sich an, die Zuschüsse des MAP mit weiteren Förderprogrammen zu kombinieren. So können Hauseigentümer die Förderungen aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren" als Kreditvariante (Nr. 151) oder als Zuschussvariante (Nr. 430) in Anspruch nehmen. Für den Heizungseinbau bietet das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" (Nr. 167) günstige Kredite.
• „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Kredit, Programmnummer 167).
Weitere Informationen erhlaten SIe beim BAFA.
In fünf Schritten zur Förderung:
1. eine förderfähige Heizungsanlage auswählen; am besten zusammen mit Ihrem Energieberater
2. Heizung installieren lassen und in Betrieb nehmen
3. Förderantrag unter www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de herunterladen
4. Förderantrag ausfüllen und unterschreiben. Fachunternehmererklärung vom Handwerker und Belege
(Rechnungen) beifügen.
5. den vollständigen Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme beim BAFA einreichen
Einheitliche Antragstellung ab dem 01. Januar 2018
Zurzeit wird der Antrag bei fast allen Förderbereichen des MAP nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt. Der Antragsteller hat bis zur neun Monate Zeit, den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Diese Vorgehensweise gilt noch für alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden. Ab dem 01. Januar 2018 muss der Antrag vor Auftragserteilung beim BAFA eingegangen sein.