Saarländische Wohnraumförderung – Schaffung von Mietwohnraum
Neubau von Mietwohnraum und Durchführung von Baumaßnahmen
Gefördert wird:
- Neubau von Mietwohnungen, die in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder als Eigentumswohnungen errichtet werden sowie
- wesentliche Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden zur Wiederherstellung der Gebäude zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Mietwohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung, zur Anpassung von Mietwohnraum an geänderte Bedürfnisse.
- Privatpersonen
- Wohnungsgesellschaften
Unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes.
- Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Bis zu 30 % der Gesamtkosten (max.600 Euro je m² förderbarer Wohnfläche bei Neubau, 500 Euro je m² bei der Durchführung von wesentl. Baumaßnahmen)
- Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
Bei Modernisierungsmaßnahmen ist eine Förderung nicht möglich, wenn die Wohnung bereits in einem früheren Modernisierungsprogramm gefördert wurde oder für die gleiche Maßnahme Fördermittel des Landes aus einem anderen Modernisierungsprogramm in Anspruch genommen werden sollen.
- Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, d.h. die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert sein und die Folgekosten auf Dauer tragbar erscheinen.
- Bei der Errichtung von Mietwohnraum sind besondere Wohnflächenobergrenzen einzuhalten. Wohnungen unter 40 m² werden nicht gefördert.
- Der geförderte Wohnraum unterliegt Mietpreis- und Belegungsbindungen.
- Während der Bindungszeit dürfen die Mieten nach Ablauf von jeweils drei Jahren, erstmalig drei Jahre nach der Erstvermietung, um höchstens jeweils 10 % erhöht werden darf.
Weitere Informationen finden Sie bei der SIKB.
Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline 01 80-5 73 03 30
Tel. (06 81) 30 33-0
Fax (06 81) 30 33-1 00
E-Mail: info@sikb.de
Über die Gewährung des Baudarlehens entscheiden die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) und das Landesamt für Zentrale Dienste – Amt für Bau und Liegenschaften.