Wohnen mit Kind
Neubau und Kauf von selbstgenutzen Wohnraum
Die L-Bank bietet diese Förderung in Kooperation mit der KfW an. Das Programm entspricht in den Grundzügen dem KfW-Wohneigentumsprogramm . Die Familien in Baden-Württemberg erhalten jedoch besonders günstige Sollzinsen. Denn die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Darlehen der KfW zusätzlich.
Gefördert wird
Neubau von Eigenheimen
Bei Neubauvorhaben werden finanziert:
- Kosten für das Grundstück inkl. Nebenkosten (Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer)
- Kosten für die Erschließung (Anliegerbeiträge)
Baukosten (Erdaushub, Rohbau, Ausbau)
- Baunebenkosten (Vermessung, Architektenleistungen, Baustatik, Genehmigungen)
- Kosten für die Außenanlage (zum Beispiel Befestigung von Wegen, Rohrleitungen, Vorplätze, Treppe, Garten, Garage, Zaun)
Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Beim Erwerb werden finanziert:
- Kaufpreis einschließlich Nebenkosten (Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer)
- Kosten für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau innen und außen
Die L-Bank bietet nur noch eine Laufzeitvariante an: 25 Jahre mit wahlweise 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren.
Private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- Eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
Gefördert werden Haushalte mit positiven Einkünften bis 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Alleinerziehenden. Entscheidend sind jeweils die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid.
Mögliche Bruttodarlehensbeträge
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten
Das heißt: Sie können maximal 100 % der Kosten als Kreditsumme erhalten - minimaler Bruttodarlehensbetrag: 15.000 EUR
- maximaler Bruttodarlehensbetrag: 50.000 EUR
Laufzeit
- 25 Jahre
- 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre
Auszahlung
- 100 %
Zinsverbilligung
Die L-Bank verbilligt die Darlehen in den ersten 10 Jahren zusätzlich gegenüber dem KfW-Wohneigentumsprogramm.
Sie können die Förderdarlehen mit anderen Fördermitteln des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder der Gemeinde kombinieren.
Ausgeschlossen ist eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm sowie der Eigentumsfinanzierung BW (früher Landeswohnraumförderung) – Eigentumsfinanzierung BW – Z15 Darlehen .
Sie erhalten eine Förderung nur für Wohnraum, den Sie auch selbst nutzen.
Wird das Gebäude teilweise auch anders genutzt, werden nicht alle Kosten als förderfähig anerkannt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der L-Bank.
Wenn Ihre Planung so weit fortgeschritten ist, dass Sie schon Angaben zu den voraussichtlichen Kosten und zu Ihrem Kapitalbedarf machen können, sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungsinstitut.