Wohnraumförderung – Energetische Modernisierung von Mietwohnungen
energetische Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Niedersachsen fördert die energetische Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
- die nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches und der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- die Fenster- und Außentürerneuerung
- die Erneuerung der Heiztechnik auf Basis fossiler Brennstoffe sowie
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung der energetischen Modernisierung sind auch weitere Modernisierungsmaßnahmen wie die Verbesserung
- des Zuschnitts der Wohnung und der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung
- der Beheizung, Belichtung und Belüftung
- des Schallschutzes
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung und Entwässerung
- der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019.
Investoren, die ältere Mietwohnungen (Fertigstellung bis zum 01.01.1995) energetisch modernisieren wollen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Der Abschluss der energetischen Maßnahme(n) wird durch eine Bestätigung des Energieberaters (Architekt oder Ingenieur) nachgewiesen. Falls KfW-Mittel zur Mitfinanzierung in Anspruch genommen werden, reicht eine Kopie der Bescheinigung, die von der KfW verlangt wird.
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind einzuhalten.
Mietverhältnisse bleiben unberührt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der NBank.
Beachten Sie die Angaben zur zulässigen Miete.
Anträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Wohnraumförderstelle bei der Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung zu stellen. Die Anschriften können im Internet abgerufen werden.
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 13
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 13
E-Mail: wohnraum@nbank.de
Internet: http://www.nbank.de